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Projektwoche "Gesundheit" 2007 an der Gottfried-Röhl-Grundschule in Berlin Wedding

("Trancereise im Rahmen des Projektes "Entspannung")

Bezugnehmend auf eine Veröffentlichung von Hunaschamanin Seijin im Internet unter http://www.stadtschamanin-seijin.de/galerie.html sollen hierzu rechtliche Aspeket und Gefahren der New-Age-Bewegung erörtert werden. Es ist zu beobachten wie sich esoterische Angebote zunehmend an Kinder und Jugendliche richten, oftmals mit fragwürdigem Ziel und Hintergrund. Wenn man sich die Gefahren vor Augen hält welche esoterische Angebote u.U. in sich bergen, bis hin zu psychischen Abhängigkeiten und Suchtsymtomen, sind diese durchaus als „Einstiegsdroge“ zu betrachten. Kindern und Jugendlichen welche gerade eine objektive Perspektive und Sichtweise auf ihr Umfeld entwickeln wird dieser wichtige Entwicklungsprozess verhangen. Eine Ergänzung des Jugendschutzgesetzes scheint dahingehend unumgänglich zu sein und wird durch das Grundgesetz, das StGB und das BGB gestützt.

....Bestandteil therapeutischer Behandlungen können u.a. Trancereisen bzw. Hypnosebehandlungen sein. Hierbei ist es notwendig das sich der Therapeut im Vorfeld ein umfassendes Bild vom Patienten macht, einige Patienten dürfen aus medizinischen Gründen derartige Therapien nicht erfahren.

Bei der Betrachtung des Bildes ist davon auszugehen das Frau Ibrahim-Bacha nicht die Möglichkeit hatte diesen notwendigen Umstand zu überprüfen, zumal dies wohl nicht die einzige Kindergruppe an diesem Tag war. Ein derartiges „esoterisches Happyness“ ist in mehreren Punkten problematisch:

– Lagen die Einwilligungen der Eltern oder Vormundschaften zur Teilnahme an diesem Bestandteil der Veranstaltung vor?

– Jedes Kind in seiner Art stellt ein eigenes persönliches Individuum dar, reagiert in dieser Situation anders. Hierbei können verborgene Traumata geweckt werden die im Rahmen einer solchen Veranstaltung kaum oder keine Beachtung finden. Wenn Kinder damit aus einer derartigen Veranstaltung entlassen werden, können schwerwiegende psychische Probleme die Folge sein welche schlimmstenfalls zu spät erkannt werden. Auf mögliche Folgen möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

– Wurde den Eltern eine ausreichende Möglichkeit der Information gegeben.

Bezugnehmend: http://www.vikas.de/therapienoverview.html#overviewesoterischspirituellselbstverst?ndnis

.....Meist keine umfassende psychotherapeutische Ausbildung: Da die AnbieterInnen und »TherapeutInnen« meist keine umfassende psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen haben, können sie nur unzureichend helfen und seelische Krisen nicht auffangen. Zwischenfälle werden nicht systematisch dokumentiert. Allerdings mußten die meisten psychiatrischen Kliniken bereits Patienten behandeln, die durch esoterische Therapien geschädigt wurden. Meditative Praktiken, die spirituelle Energie freisetzen sollen, führen nicht selten zur Verwirrung eines religiösen Glaubens. Auch dies kann zu Leiden führen, die einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.....

http://www.ead.de/fileadmin/daten/dokumente/arbeitskreis_kinder/Dokumentation_Veranstaltung_2003_-_Kinder_und_Esoterik.pdf

(Auszugsweise und bei Bedarf unter angegebenen Link vollständig)

6. Tagung des Forums „Kinder in Kirche und Gesellschaft“ der Deutschen Evangelischen Allianz am 18.2.2003, Kassel Kurzfassung des Vortrags „Esoterik“

Hansjörg Hemminger

....Dann gibt es die Mandalas, mit denen in Kindergärten und Schulen gearbeitet wird. Das Wort stammt aus dem Sanskrit und bedeutet „Kreis“ oder „Bogen“. Es handelt sich im Original um hinduistische oder buddhistische Diagramme, die teils der religiösen Lehre für die nicht schriftkundige Bevölkerung, manchmal aber auch als Hilfsmittel für die Meditation dienen. Dazu ist von vornherein zu sagen, dass Versenkungsübungen, Trance-Induktionen, überhaupt sämtliche Methoden, die auf ein verändertes Bewusstsein zielen, in Kindergarten, Schule und Jugendarbeit nichts zu suchen haben. Ob man dafür Mandalas, yogische Techniken oder autogenes Training benutzt – die Praxis ist in jedem Fall unverantwortlich. Das hat nicht nur geistliche, sondern auch entwicklungspsychologische Gründe. Aber wie steht es mit Gestaltungs- und Konzentrationsübung? Die Mandalas, die dafür benutzt werden, haben in aller Regel keinen religiösen Gehalt. Man kann sie trotzdem unter Umständen als indirekte Werbung für östliche Religionen sehen. Die Probleme sind also, wenn es welche gibt, Probleme des Religionsimports oder der Religionsvermischung, nicht des Okkultismus. Aufmerksam sollte man auch dafür bleiben.....

Hypnoseverbot

Auf eine Anfrage besorgter Eltern hatte das bayerische Staatsministerium für Justiz geantwortet: …„zu ihrer Anfrage vom 19. Oktober 2000 kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Hypnose ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht zulässig ist. So kann der Einsatz von Hypnose eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellen.“ § 240 StGB, Nötigung. „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. (3) Der Versuch ist strafbar.“

Therapieverbot

Auf Anfrage der Abgeordneten Meister-Scheufelen hat das Minisiterum von Baden-Württemberg mitgeteilt: „Suggestive und therapeutische Methoden, die auf das Unterbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zielen gehören nicht zu Aufgabenstellung der Schulen … therapeutische Ansätze bedürfen der gezielten Diagnose und der Durchführung durch Ärzte und Psychotherapeuten.“ “Therapieverfahren haben nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums in der Schule nichts zu suchen, insbesondere kinesiologische Muskeltest darf nicht angewendet werden.“

Recht auf Notwehr

Viele Praktiken der New-Age-Pädagogik sind ein rechtswidriger Angriff auf die Rechte der Schüler. Sie sind eine Form der Gewalt und der Nötigung (§ 249 StGB); sie beinträchtigen die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, das Selbstbestimmungsrecht und den Bewusstseinszustand des Betroffenen. Gegen rechtswidrige Angriffe auf eine Person gibt es ein Recht auf Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB). Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht rechtswidrig (§ 34 StGB, § 228 BGB). Wer sich Zwangshypnosen, Zwangstherapien und/oder Zwangsmissionierungen (Einübung hypnotischer/spiritueller/magischer Praktiken) entzieht, darf in einem Rechtsstaat nicht benachteiligt oder gar bestraft werden!

Artikel 2 des Grundgesetzes Abs.II Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Nachtrag: Das das Auftreten derartiger "Seelenfänger" in der Pädagogik kein Einzelfall ist zeigt dieser Bericht aus Rotenburg.

 

 

 

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